Terms of service


Allgemeine Geschäftsbedingungen 


§ 1  Geltungsbereich und allgemeine Regelungen

(1)    Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen Standstill GmbH mit Sitz am Marktplatz 1, 71334 Waiblingen (nachfolgend „Standstill “) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Käufer“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von Standstill nicht anerkannt, es sei denn, Standstill stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer finden auch dann keine Anwendung, wenn Standstill ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(2)    Änderungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen werden dem Käufer von Standstill schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Käufer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Käufer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

(3)    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Standstill erforderlich.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1)    Die Angebote von Standstill sind unverbindlich, es sei denn, dass Standstill diese als verbindlich bezeichnet. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(2)    Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Standstill und dem Käufer ist der per Textform (u.a. per E-Mail) geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen/Abreden vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus den mündlichen Abreden ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(3)    Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Textform. Dies gilt auch für Abänderung der Schriftform. § 305 b BGB bleibt unberührt. 

(4)    Die jeweilige Bestellung  seitens der Käufer ist ein Angebot im Sinne von § 145 BGB. Standstill ist berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Standstill schickt nach Eingang der Bestellung dem Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers bei Standstill eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Standstill zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Käufer von Standstill auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. 

(5)    Der Käufer versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung getätigten Angaben wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Standstill unverzüglich mitzuteilen. 

§ 3 Preise und Versandkosten

(1)    Alle Preise, die auf der Website von Standstill angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)    Die entsprechenden Versandkosten werden dem Käufer im Bestellformular angegeben und sind vom Käufer zu tragen. Ab einem Warenbestellwert von XY EUR liefert Standstill an den Käufer versandkostenfrei.

(3)    Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt der Käufer.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1)    Der Käufer kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Nachnahme oder auf Rechnung vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist für Neukunden bei der ersten Bestellung nur bis zu einem Warenbestellwert von 100 EUR möglich.

(2)    Wird Standstill nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist Standstill berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn Standstill erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzutreten. 

(3)    Der Käufer kann die in seinem Käuferkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(4)    Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Käufer bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Standstill für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(5)    Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Standstill nicht aus.

§ 5 Lieferung und Warenverfügbarkeit 

(1)    Eine Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2)    Von Standstill angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware in dem Online-Shop von Standstill keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie XX Tage.

(3)    Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Standstill dem Käufer dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Standstill von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(4)    Ist das vom Käufer in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Standstill dem Käufer dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

(5)    Standstill haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), verursacht worden sind, die Standstill nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Standstill die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Standstill zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen/Leistungstermine gegenüber dem Käufer um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung binnen 7 Werktagen nach Kenntnis von der Verzögerung gegenüber Standstill vom Vertrag zurücktreten. Die Parteien sind sich einig, dass Pandemien (so bspw. die COVID-19 Pandemie) als ein Fall höherer Gewalt anzusehen ist.

§ 6 Gefahrübergang, Versendung 

(1)    Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk/Sitz von Standstill (EXW Incoterms 2010). 

(2)    Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers (Schickschuld) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Standstillnoch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen haben.

(3)    Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Standstill dies dem Käufer angezeigt haben.

§ 7 Gewährleistung

(1)    Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist, sofern dieser Kaufmann im Sinne des HGB ist, dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2)    Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.


§ 8 Haftung von Standstill 

(1)    Die Haftung von Standstill ist ausgeschlossen.

(2)    Abweichend von § 8 Abs. 1 haftet Standstill

  • für Schäden des Käufers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • für Schäden, die der Käufer, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund einer von Standstill begangenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung erleidet,
  • im Falle eines von Standstill begangenen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf,
  • bei arglistiger Täuschung,
  • beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit,
  • im Falle eines Rückgriffs des Unternehmers nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 445b BGB).
  • bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.


§ 9  Abtretungen und Aufrechnungen

(1)    Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Käufers aus dem Vertrag mit Standstill auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2)    Zu Aufrechnungen gegenüber Standstill ist der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

§ 10 Verjährung 

(1)    Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte der Käufer gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr.

(2)    In den Fällen des § 8 Abs. 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3)    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen

(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart. Standstill ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

(2)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.